SRH Medinet Burgenlandklinik

Wunsch- und Wahlrecht

Alle Informationen für Sie zusammengestellt

Wieder ein aktives Leben führen

Die medizinische Rehabilitation kann dabei helfen. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte, um die Wahl Ihrer Rehabilitationsklinik und den daraus resultierenden Behandlungserfolg maßgeblich zu beeinflussen.

Nutzen Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Im Sozialgesetzbuch IX (§ 8) ist eindeutig geregelt, dass Ihre Renten- bzw. Krankenversicherung als Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme Ihren Wünschen entsprechen muss - Sie haben also das Recht, sich die Rehabilitationseinrichtung selbst auszusuchen und müssen sich auch an keiner Liste Ihres Kostenträgers orientieren. Die gewählte Klinik muss lediglich einige Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind und wie Sie Ihren Antrag auf eine Wunschklinik begründen können, erklären wir Ihnen hier.

§ 8 Absatz 1 SGB IX Das sagt der Gesetzgeber

"Bei der Entscheidung über die Leistungen und bei der Ausführung der Leistungen zur Teilhabe wird berechtigten Wünschen der Leistungsberechtigten entsprochen. Dabei wird auch auf die persönliche Lebenssituation, das Alter, das Geschlecht, die Familie sowie die religiösen und weltanschaulichen Bedürfnisse der Leistungsberechtigten Rücksicht genommen [...]."

Das müssen Sie wissen

Ihr Wunsch und Wahlrecht anwenden

Hier haben wir viele Informationen für Sie zusammengestellt, damit Sie Ihr Vorgehen gut planen können.

Ein Antrag ist nötig!

Sie wollen eine Rehabilitationsmaßnahme beantragen? Dann gehen Sie wie folgt vor:

  • Wenn Sie noch keinen Reha-Antrag gestellt haben, aber bereits eine Wunschklinik haben: Reichen Sie das speziell dafür vorgesehene Formular zum Wunsch- und Wahlrecht direkt mit dem Reha-Antrag und den Befunden bei Ihrem Kostenträger ein. Mit Hilfe Ihres Arztes oder des Sozialdienstes können Sie begründen, warum Sie sich für genau diese Klinik entschieden haben. 
  • Wenn Sie Ihren Reha-Antrag bereits versandt haben, das Formular jedoch noch nicht mitgeschickt: Reichen Sie das Formular zum Wunsch- und Wahlrecht nach und verweisen Sie auf Ihren Reha-Antrag.
  • Was, wenn der Kostenträger mir bereits eine Rehaklinik zugewiesen hat? Stellen Sie einfach einen Antrag auf Heilstättenänderung. Diesen Antrag sollten Sie unbedingt innerhalb der Widerspruchsfrist stellen.

Alle Formulare stellen wir Ihnen am Seitenende gern zum Download zur Verfügung.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Ihre Wunschklinik muss nachweislich für die Behandlung Ihrer Erkrankung medizinisch geeignet sein.
  2. Klinik und Kostenträger müssen miteinander einen Versorgungs- bzw. Belegungsvertrag abgeschlossen haben. Geregelt ist das im § 21 SGB IX mit der Deutschen Rentenversicherung und im §111 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen. Unsere SRH Medinet Burgenlandklinik verfügt über alle nötigen Verträge.
  3. Ihre Wunschklinik sollte über anerkannte Qualitätsstandards und ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügen. Unter dem Menüpunkt "Qualitätsmanagement" können Sie sich davon überzeugen, dass wir auch hier alle Voraussetzungen erfüllen und auf hohem Qualitätsstandard arbeiten.

Immer wieder haben Antragstellende Schwierigkeiten, im Verfahrensdschungel bei der Antragstellung einer Rehabilitationsmaßnahme den Überblick zu behalten. Der Arbeitskreis Gesundheit e. V. hat hilfreiche Übersichten zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation zusammengestellt.

Damit Ihrem Antrag auf Ihre Wunschklinik stattgegeben wird, sollten Sie die Wahl der Klinik gut begründen. Hier ist vor allem die besondere medizinische Eignung der Klinik anzuführen. Ergänzend können auch Wohnortnähe, Unterbringungsmöglichkeiten für eine Begleitperson, Nähe zum Krankenhaus, in dem Sie behandelt wurden auch nützlich sein. Wir haben Ihnen einige Argumentationsgründe nachfolgend aufgelistet.

Möglicherweise ist Ihre Wunschklinik teurer ist als die vom Kostenträger zugewiesene.

Mehrkosten müssen Sie jedoch nur in zwei Ausnahmefällen selbst tragen:

  1. Sie wählen eine Rehabilitationseinrichtung ohne Versorgungsvertrag.
  2. Sie bevorzugen eine Rehabilitationseinrichtung ohne medizinische Notwendigkeit und nur aus persönlichen Gründen. Auch in diesem Fall besteht für den Kostenträger keine Leistungspflicht.

Ihre Rehabilitationsmaßnahme wurde genehmigt, die von Ihnen gewünschte Klinik jedoch abgelehnt?

In diesem Fall können Sie innerhalb der üblicherweise geltenden Frist von 4 Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung beim zuständigen Kostenträger einlegen. Diese finden Sie meist am Ende des Bewilligungsschreibens. In diesem Widerspruch sollten Sie die medizinischen und persönlichen Gründe, die Ihre Wahl stützen, unbedingt nochmals bekräftigen. Ergänzen Sie den Antrag außerdem durch eine Stellungnahme oder ein Gutachten Ihrer Ärztin bzw. Ihres Arztes. Nutzen Sie für Ihren Widerspruch das Formular: Widerspruch bei Ablehnung der Wunschklinik.

Tipp: Wenn Sie für die Argumentation Ihrer Wunschklinik etwas länger Zeit brauchen, legen Sie vorab Widerspruch ohne Begründung ein. So halten Sie die Frist ein und können die Begründung  nachreichen. Hilfe dabei leistet die nachstehende Argumentationshilfe.

Sie haben die Wahl

Mit guter Begründung zur Wunschklinik

Ihre Argumentationsgründe

Nicht immer ist es einfach, die Entscheidung für eine bestimmte Rehabilitationseinrichtung sinnvoll zu begründen. Der wichtigste Grund für die Bewilligung ist die medizinische Eignung der Wunschklinik zur Behandlung Ihrer Erkrankung. Grundsätzlich muss hier zwischen medizinischen und persönlichen Gründen unterschieden werden, wobei der medizinischen Begründung deutlich mehr Gewicht zukommt. Informieren Sie sich bitte unbedingt im Vorfeld, welche Gründe auf Ihre Erkrankung zutreffen.

Hinweis: Listen Sie die wichtigsten Gründe unbedingt zuerst auf! Stellen Sie die medizinische Eignung der Wunschklinik in den Vordergrund. Begründen Sie verständlich und präzise.

Mögliche medizinische Gründe

  • Stimmiges medizinisch-therapeutisches Therapieangebot ("In dieser Klinik wird mir eine speziell auf mein Erkrankungsbild zugeschnittete Therapie angeboten.")
  • Behandlung von Nebenerkrankungen ("Meine Wunschklinik deckt auch meine Nebenerkrankungen mit ab.")
  • Wohnortnähe ("Für meinen Therapieerfolg ist es geplant, auch Angehörige in die Therapie mit einzubeziehen.")
  • Psychische Wohlbefinden ("Ich verspreche mir von der Behandlung in meiner Wunschklinik den größtmöglichen Rehabilitationserfolg.")
  • Geringe Wartezeit ("Für meinen Rehabilitationserfolg ist eine zeitnahe Aufnahme nötig. Meine Wunschklinik hat mir diese zugesichert.")
  • Barrierefreiheit ("Meine Wunschklinik ist barrierefrei, wodurch mein Aufenthalt erleichtert und so einen reibungsloseren Ablauf der Rehabilitation ermöglicht wird.")

Mögliche persönliche Gründe

  • Umgebung der Wunschklinik ("Meine persönliche Lebenssituation passt zur Klinik, weil ... (Alter, Familiensituation, Geschlecht, Religion etc.).")
  • Positive Reha-Prognose ("Ich war bereits in der Klinik und habe sehr gute Erfahrungen gemacht.")
  • Entfernung zum Wohnort ("Die Klinik ist in der Nähe / weiter entfernt von meinem Wohnort. Für mich ist es wichtig, in der gewohnten Umgebung zu sein. Besuche von Angehörigen sind meinem Genesungsverlauf zuträglich. " Oder: "Der Abstand zum Umfeld ist mir wichtig. Der Abstand zu Angehörigen kann den Behandlungserfolg verbessern.")