SRH Medinet Burgenlandklinik

Barrierefreiheitserklärung

Einleitung 

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.burgenlandklinik.de veröffentliche Webseite der SRH Medinet Burgenlandklinik.

Die SRH Medinet Burgenlandklinik ist bemüht, ihre Website im Sinne der EU-Richtlinie 2019/882 („European Accessibility Act“) und im Einklang mit dem nationalen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zu gestalten.

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Die SRH Medinet Burgenlandklinik bietet Rehabilitationsleistungen für Patienten und Patientinnen in den Bereichen Psychosomatik, Suchtmedizin, ADHS und Nachsorge an. Es können Verträge über stationäre Rehabilitationsmaßnahmen abgeschlossen werden.

Je nach Bereich ergeben sich unterschiedliche Anforderungen der Inanspruchnahme der jeweiligen Gesundheitsdienstleistung, über die wir Sie gerne individuell beraten und Ihnen aufzeigen, ob eine ärztliche Verordnung oder eine Antragstellung, etwa bei Ihrer Krankenkasse oder der Deutschen Rentenversicherung erforderlich ist. 

Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die SRH Medinet Burgenlandklinik hat bei Konzeption, Webdesign und Bedienbarkeit darauf geachtet, die Internetpräsenz barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 BFSG in Verbindung mit der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV), die auf Grundlage von § 3 Abs. 2 BFSG erlassen wurde. In der BFSGV sind die Anforderungen an Dienstleistungen im Geschäftsverkehr in den §§ 12, 13 und 19 festgelegt. Die technischen Anforderungen bestimmen sich nach der EN 301 549. 

Diese Anforderungen wurden insbesondere wie folgt umgesetzt: 

  • Angepasste, einfache Bedienbarkeit, erleichterte, benutzerfreundliche Navigation
  • Erhöhte Sichtbarkeit von Kontakt- und Serviceleistungen von Schrift, Links, Buttons durch Farbkontraste, Kontaktbuttons sowie der Anfahrtsbeschreibung
  • Setzung von farblich abgesetzten Hyperlinks sowie Verwendung erhöhter Schriftgröße in Rubriken und Leistungsangeboten

Die Website weist bereits in zahlreichen Bereichen eine gute Zugänglichkeit für alle Nutzerinnen und Nutzer auf. Derzeit entspricht sie jedoch noch nicht vollständig den Vorgaben der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV). Im Zuge einer geplanten technischen Überarbeitung sollen die entsprechenden Anforderungen sukzessive umgesetzt werden.

Nicht barrierefrei sind bislang: 

  • Download des/der PDF-Dokumente

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26.06.2025 erstellt und berücksichtigt den Stand der Barrierefreiheit bzw. Barrierearmut unserer Seite bis zu diesem Tage.

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

SRH Medinet GmbH
Bur­gen­land­kli­nik
Kä­the-Kru­se-Straße 2
06628 Naum­burg
Te­le­fon:  034463 60-661
Te­le­fax:  034463 60-662
E-Mail: bur­gen­land­kli­nik(at)me­di­net-gmbh.​de
Internet: www.burgenlandklinik.de

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Diese Behörde ist am heutigen Tage noch nicht bekannt. Sobald diese Behörde bekannt ist, wird sie in einer aktualisierten Form der Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden.